Der Bundesverband Gemeinnützige Selbsthilfe Schlafapnoe Deutschland e. V. veranstaltet am 07. + 08.07 2023 im Hotel zur Krone in Löhnberg eine Gruppenleiter-Schulung. Eingeladen hierzu sind alle Gruppenleiter bzw. Vertreter der Mitgliedsvereine-/gruppen des GSD, aber auch Personen, die planen eine Selbsthilfegruppe Schlafapnoe zu gründen oder zu übernehmen. Ebenso können Gruppenleiter von Nichtmitgliedsvereinen an der Schulung teilnehmen. Mitgliedsvereine werden bevorzug behandelt.
Bei der Veranstaltung stehen 21 Plätze zur Verfügung. Die Plätze werden nach dem Zeitpunkt der Anmeldung vergeben. Anmeldung bitte auf dem Meldebogen (Anlage 1).
Nach der Anmeldebestätigung ist die jeweilige Teilnehmergebühr zu entrichten. Anmeldeschluss ist der 04.Mai 2023
Die Teilnehmergebühr beträgt für Mitglieder des GSD 50,00 €, für Nichtmitglieder 70,00 €. In der Teilnehmergebühr ist enthalten:
Zusätzliche Übernachtungen und Getränke sind selbst zu zahlen. Fahrkosten übernimmt der GSD nicht.
Vorläufiger Ablauf der Gruppen Leiter-Schulung
07.08.2023
Bis 15.00 Uhr
15.30 Uhr
16.00 - 18.00 Uhr
18.00 Uhr
08.08.2023
9.30 Uhr
11.00 Uhr
13.00 Uhr
13.45 Uhr
14.00 Uhr |
Anreise der Teilnehmer
Begrüßung und Informationen zum GSD
Vortrag Ulrich Obergfell Landesverband Baden-Württemberg Schnarchen – Schlafapnoe e. V. Thema „Allgemeine Informationen zur Leitung einer Selbsthilfegruppe. Selbsthilfe im Wandel der Zeit“. Anschließend Diskussion zum Thema
Abendessen und Fortsetzung der Diskussion zum Thema und danach Erfahrungsaustausch open End
Vortrag: "Insomnie, Tagesmüdigkeit trotz CPAP-Therapie“ Dipl.-Psych. Markus. B. Specht Leiter Zentrum für interdisziplinäre Schlafmedizin Anschließend Diskussion zum Thema.
Vortrag: Recht in der Selbsthilfegruppe ? Anschließend Diskussion zum Thema
Mittagessen Danach ausklingen der Tagung weiterer Erfahrungsaustausch.
Schlusswort des Veranstalters
Ende und Abreise
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Anmeldung
Hiermit melde ich mich verbindlich zur Teilnahme an der Gruppenleiter-Schulung am 07. + 08.07.2023 des BV GSD in Löhnberg an:
Name: Vorname: .
Anschrift: .
Name der Selbsthilfegruppe: .
Telefon: .
Mobil: .
E-Mail: .
Besonderheiten beim Essen: .
Mein Verein ist Mitglied im BV GSD <> / ist kein Mitglied im BV GSD <>
Ich bin noch kein Gruppenleiter, interessiere mich aber für die Übernahme oder Neugründung einer Gruppe <>
Mir ist bewusst, dass ich nach der Meldebestätigung die jeweilige Teilnehmergebühr zu entrichten habe. Grundsätzlich kann die Teilnehmergebühr bei Nichtteilnahme nicht zurück erstattet werden, weil sie zur Deckung der Kosten dient.
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Ort Datum Unterschrift:
Akuelles Urteil Bundessozialgericht zur Antragstellung auf Hilfsmittel bei den gesetzl. Krankenversicherungen!
siehe unter "Mitglieder" "Rat und Hilfe"
Presseerklärung zur Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses am 17. November 2017
Endlich weniger Zuzahlung für Zahnersatz
Berlin, 17. November 2017. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute Änderungen für die Festzuschüsse für Zahnersatz beschlossen. Damit erreichen die Festzuschüsse, die die Krankenkassen für Zahnersatz leisten, endlich wieder annähernd 50 Prozent der Kosten für Regelleistungen, wie das Gesetz es vorsieht.
Die Patientenvertretung im G-BA begrüßt, dass heute endlich ein Beschluss über neue Festzuschüsse für Zahnersatz gefasst wurde. Damit decken die Festzuschüsse die Regelleistungen insgesamt wieder den gesetzlich vorgesehenen Anteil von annähernd 50 Prozent ab. Zum Beispiel: Bei Vollprothesen liegt der neue Festzuschuss um ca. 90 € höher.
„Jahrelang haben die Patientinnen und Patienten die Abweichungen von den realen Kosten alleine getragen. Jetzt sind die Festzuschüsse endlich wieder so wie das Gesetz das vorsieht“, so Gregor Bornes, Sprecher der Patientenvertretung im Unterausschuss Zahnärztliche Behandlung und der Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen.
Der Vorsitzende des G-BA Josef Hecken hatte mit einem Kompromissvorschlag erreicht, dass die GKV dem heutigen Beschluss zugestimmt hat. „Dieser Erfolg wurde aber mit einem Zugeständnis erkauft, dass uns womöglich noch Probleme bereitet: dem Abschlag in Höhe von 2,5% für vermutete Unwirtschaftlichkeit der Zahntechniker.,“ so Gregor Bornes. „Diesen Abschlag zahlen aber nicht die Zahntechniker, sondern die Patientinnen und Patienten.“
Der Festzuschuss beträgt laut Gesetz 50% der durchschnittlichen Kosten der Regelleistung, nicht der individuellen Zahnersatzrechnung. Er setzt sich aus den Preisen für die einzelnen Leistungen und den Häufigkeiten dieser zusammen. Vor allem die Häufigkeiten waren zuletzt 2004 angepasst worden und entsprachen nicht mehr der Realität. Daher hatte die Patientenvertretung die Aktualisierung bereits 2008 angestoßen.
„Das Grundproblem wurde leider nicht gelöst.“, so Bornes „Die Patienten tragen das Risiko für Unwirtschaftlichkeit und Kostensteigerungen alleine. Wir fordern die Politik auf, hier grundsätzliche Änderungen vorzunehmen.“
Ansprechpartner:
Gregor Bornes (c/o gesundheitsladen köln e.V., Steinkopfstr.2, 51065 Köln),
Tel: 0221 276 29 60; E-Mail: Gregor.bornes@gesundheitsladen-koeln.de
Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der vier maßgeblichen Patienten-organisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung:
Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.