§ 1 Name, Sitz und Rechtsform
Der Verein führt den Namen „Selbsthilfe Schlafapnoe Koblenz & Umland e. V.. Er hat seinen Sitz in Koblenz und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Koblenz eingetragen. Die Geschäftsstelle ist am jeweiligen Wohnort des 1. Vorsitzenden.
§ 2 Zweck
1. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege
2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts „steuerbegünstige Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils gültigen
Fassung.
3. Der Verein sieht im besonderen Maße nachstehende Ziele und deren Erreichung
als seine Aufgabe an:
4. Der Verein arbeitet mit allen Organisationen zusammen die gleiche oder ähnliche Ziele verfolgen.
§ 3 Selbstlosigkeit
1. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt keine wirtschaftlichen Zwecke.
2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Mitglieder erhalten in Ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine
Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft
fremd sind begünstigt werden
§ 4 Mitgliedschaft
1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder jede juristische Person des privaten
und öffentlichen Rechts werden. Dem Verein gehören ordentliche und fördernde
Mitglieder an.
2. Der Beitritt zum Verein ist für ordentliche und fördernde Mitglieder jederzeit
möglich. Die Mitgliedschaft beginnt mit der schriftlichen Bestätigung durch den
Vorstand.
3. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod, Auflösung oder Ausschluss.
gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat. Vor dem Ausschluss ist
das Mitglied persönlich oder schriftlich anzuhören. Die Entscheidung
über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied per
Einschreiben gegen Rückschein zuzustellen. Das Mitglied kann
innerhalb einer Frist von einem Monat schriftlich Berufung beim
Vorstand einlegen. Über die Berufung entscheidet die Mitgliederversammlung
(gem. § 11 Abs. 9). Macht das Mitglied innerhalb dieser Frist vom Recht der Berufung
keinen Gebrauch, so unterwirft es sich dem Ausschließungsbeschluss.
§ 5 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
§ 6 Einkünfte
§ 7 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
§ 8 Der Vorstand
1 . Vorstand im Sinne der Satzung sind:
2. Die Amtszeit des Vorstandes beträgt 2 Jahre, endet jedoch erst nach der
Wahl des/der jeweiligen Nachfolger / Nachfolgerin.
Eine Wiederwahl ist zulässig.
Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus,
bestimmt der Vorstand ein Ersatzmitglied für den Zeitraum bis zur nächsten
ordentlichen oder einer außerordentlichen Mitgliederversammlung
3. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der / die 1. Vorsitzende und der / die 2.
Vorsitzende sowie der Kassierer / die Kassiererin von denen jeder den Verein allein gerichtlich und
außergerichtlich vertreten kann,
4. Der erweiterte Vorstand besteht aus:
§ 9 Aufgaben des Vorstandes
unterstützt.
7. Über die vom Vorstand gefassten Beschlüsse ist ein schriftliches Protokoll zu fertigen, das
vom Schriftführer zu unterschreiben ist.
§ 10 Die Mitgliederversammlung
§ 11 Aufgaben der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
§ 12 Datenschutz
Zur Erfüllung und im Rahmen des Vereinszwecks erfasst die SHG Schlafapnoe Koblenz und Umland e. V. (SHG) die dafür erforderlichen Daten, einschließlich personenbezogener Daten von Mitgliedern. Der SHG kann diese Daten in Informationssysteme einstellen.
Die Datenerfassung dient im Rahmen der vorgenannten Vereinszwecke vornehmlich der Schaffung direkter Kommunikationswege zwischen Mitgliedern und SHG sowie der Erhöhung der Datenqualität für Auswertungen und Statistiken.
Die SHG und von ihr mit der Datenverarbeitung beauftrage Dritte sind bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten an die Bestimmungen der EU Datenschutz-Grundverordnung und an das Bundesdatenschutzgesetz gebunden. Sie stellen insbesondere sicher, dass die personenbezogenen Daten durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der unbefugten Kenntnisnahme Dritter geschützt werden und ausschließlich die zuständigen Stellen Zugriff auf diese Daten haben.
Die Speicherung erfolgt nur wenn sie für die Vereinszwecke notwendig oder aus anderen Gründen datenschutzrechtlich zulässig ist.
Die SHG und von ihr mit der Datenverarbeitung beauftragte Dritte achten darauf, dass bei der Datenverarbeitung schutzwürdige Belange der betroffenen Mitglieder, sowie der natürlichen Personen berücksichtigt werden. Jeder Betroffene hat das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, Berichtigung der zu seiner Person gespeicherten Daten, Änderung, wenn sie unrichtig sind, Sperrung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sich bei behaupteten Fehlern weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit feststellen lässt, sowie Löschung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn die Speicherung unzulässig war.
§ 13 Satzungsänderung
Für die Änderung der Satzung bedarf es eine 3/4 Mehrheit der abgegebenen Stimmen in einer ordnungsgemäß einberufenen Mitgliederversammlung.
§ 14 Auflösung des Vereins
Über die Auflösung des Vereins entscheiden die Mitglieder in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit 3/4 Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen steuerbegünstigten Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an den Bundesverband Schlafapnoe Deutschland (BSD) e. V. , der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
Beschlossen von der Mitgliederversammlung am 14.02.2019. Genehmigt vom AG Koblenz am 17.04.2019
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Für den Vorstand:
Wolfgang Palm
1. Vorsitzender